Die Ausgaben zu Lasten der Familien, die die Dienste einer Tagesmutter in Anspruch nehmen, sind im Unterschied zu den Ausgaben für Kinderhorte und Kindertagesstätten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar. Die Vertreterinnen der fünf Sozialgenossenschaften, die den Tagesmutterdienst anbieten, weisen gemeinsam auf die bestehende Ungleichbehandlung im Bereich der Kleinkinderbetreuung hin.

L.-Abg. Maria Hochgruber Kuenzer (l.) und Vertreterinnen der Sozialgenossenschaften
"Da der Tagesmütterdienst in Südtirol in den letzten Jahren zu einem Erfolgsmodell in der Kinderbetreuung geworden ist, wäre eine steuerrechtliche Gleichbehandlung nicht nur an der Zeit, sondern auch als eine weitere Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu sehen", ist die Landtagsabgeordnete und Präsidentin der Sozialgenossenschaft "Mit Bäuerinnen lernen l wachsen l leben"
Maria Hochgruber Kuenzer überzeugt.
Die Vertreterinnen waren sich einig: Der Tagesmütterdienst ist im Vergleich zu den Kinderhorten und Kindertagesstätten für die öffentliche Hand wesentlich kostengünstiger. Dies sei ein weiterer Grund, den Tagesmütterdienst in jeglicher Hinsicht mit den Kinderhorten und den Kindertagesstätten gleichzustellen. Nicht außer Acht zu lassen sind außerdem die gesicherte Qualität der
Betreuung durch die Tagesmütter und die Wertschätzung der Familien, die diesen in Anspruch nehmen und denen die Steuererleichterung schließlich zugute käme.
Im April hat der Landtag einen Begehrensgesetzentwurf über die Steuerabsetztbarkeit der Ausgaben für die Tagesmütterbetreuung mit 30 Ja-, 2 Neinstimmen und 1 Enthaltung genehmigt. "Der Begehrensgesetzentwurf ist nun an die beiden Kammern des römischen Parlaments weitergeleitet worden, die hoffentlich bald diese Gesetzesinitiative unseres Landes behandeln werden", betont Hochgruber Kuenzer.
Um das Anliegen bereits früher Wirklichkeit werden zu lassen, wurde ein Brief an die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion Bozen verfasst, in welchem die Überprüfung der Absetzbarkeit der Tagesmutterkosten gefordert wird. Dieser Brief wurde von allen Präsidentinnen der Sozialgenossenschaften unterzeichnet.
Südtiroler Bäuerinnenorganisation (SBO): www.sbb.it
Sozialgenossenschaft "Mit Bäuerinnen lernen l wachsen l leben": www.lernen-wachsen-leben.sbb.it