Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen
Am 8. März 2010 wurde das neue Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol (Landesgetz Nr. 5) verabschiedet und am 16. März 2010 im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt der Region Nr. 11 veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern.
Folgende Punkte werden im Gesetz behandelt:
- Allgemeine Bestimmungen
- Bestimmungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung
- Bestimmungen zur Gleichstellung im Sprachgebrauch
- Bestimmungen in Bezug auf die Ergebung von statistischen Daten
- Bestimmungen zur Gleichstellung in Gremien und Funktionen
- Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Privatwirtschaft
- Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung
- Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit
- Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
Landesgetz Nr. 5 vom 8. März 2010: Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen