Geringfügige Beschäftigung: Es handelt sich um geringfügige Gelegenheitsarbeiten (kleine außerordentliche Hausarbeiten,
Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, kleine Gartenarbeiten, Nachhilfestunden, Mitarbeit bei ehrenamtlichen Organisationen), die von Personen verrichtet werden können, die in eigene von den Arbeitsämtern geführte Listen eingetragen sind (Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten, Rentner, Behinderte, Nicht-EU-Bürger). Die Gesamtentlohnung darf mit demselben Auftraggeber nicht höher als 5.000,00 Euro im Jahr sein. Die ArbeitgeberInnen erhalten Gutscheine, deren Nominalwert mit Dekret des Arbeitsministeriums festgelegt wird. Die ArbeitnehmerInnen lösen die Gutscheine bei eigens ermächtigten Agenturen ein. Vom Nominalwert der Gutscheine wird ein Betrag von 13% für die Sozialversicherung (NISF) und ein Betrag von 7% für INAIL abgezogen.