arbeit

ATYPISCHE ARBEITSVERHÄLTNISSE


Projektarbeit, Arbeitskräfteüberlassung (staff leasing), befristete Arbeitsverträge, Arbeitsplatzteilung (job sharing), Teilzeitarbeit: das sind einige atypische Formen von Arbeitsverhältnissen. Gemeinsame Hauptmerkmale sind einerseits größere Flexibilität und andererseits geringere Sicherheit des Arbeitsverhältnisses.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die neuen Beschäftigungsformen, die mit der Reform auf dem Arbeitsmarkt im Oktober 2003 eingeführt wurden. Da die Umsetzung und konkrete Einführung erst durch kollektivvertragliche Einigungen zwischen den Sozialpartnern erfolgt, sind nicht alle Arbeitsformen sofort anwendbar.

(Quelle: Autonome Provinz Bozen - Abteilung Arbeit)


 
Projektarbeit: Dieser Vertrag ersetzt die bisherige Form der andauernden und koordinierten Mitarbeit (auch als Co.Co.Co.-Verträge bekannt), die in vielen Fällen zu einer sog. Scheinselbstständigkeit geführt hat. Mit dem Projekt-Arbeitsvertrag verpflichtet sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer, ein Projekt oder ein Arbeitsprogramm oder eine Phase desselben mit fast oder ausschließlich eigener Arbeit durchzuführen, indem sie/er mit dem Auftraggeber die Ausführungsarten, die Dauer der Arbeiten sowie die Zahlungsformen abspricht. Das Arbeitsverhältnis löst sich mit dem Abschluss des Projekts auf. Sollte der Vertrag über die Projektarbeit nicht eindeutig in Zusammenhang mit konkreten Projekten oder Arbeitsprogrammen stehen, ist er in jeder Hinsicht einem lohnabhängigen, unbefristetem Arbeitsverhältnis gleichgestellt.

Für weitere Auskünfte:
SGB/CISL
ALAI (Associazione Lavoratori Atipici e Interinali)
NIDIL (Nuove Identità di Lavoro)
CISL
 

Arbeitskräfteüberlassung (staff leasing):
Bei diesem Vertrag, der die alte Form der Leiharbeit ersetzt, handelt es sich um die professionelle Bereitstellung von einzelnen Arbeitskräften oder ganzen Gruppen und Belegschaften. Die entsprechende Nutzung kann dabei sowohl auf bestimmte als auch auf unbestimmte Zeit erfolgen. Die Agenturen, welche die Arbeitskräfte bereitstellen, müssen vom Arbeitsministerium dazu ermächtigt werden.

NISF/INPS
Ministerium für Arbeit
CISL-ALAI NIDIL - CGIL
 

Telearbeit:
NISF/INPS
 

Arbeitsplatzteilung (job sharing): Zwei ArbeitnehmerInnen teilen sich einen Arbeitsplatz und verpflichten sich in Absprache mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin, die gesamte bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Beide ArbeitnehmerInnen sind, jede/jeder für sich, für die Arbeitsleistung verantwortlich. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen können sich die Arbeitszeit untereinander frei einteilen. Wenn eine/einer der beiden ArbeitnehmerInnen kündigt oder entlassen wird, dann löst sich das gesamte Arbeitsverhältnis auf, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird.
 

Teilzeitvertrag – Neuerungen:
Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in können direkt (d.h. auch ohne kollektivvertraglicher Regelung) elastische oder flexible Klauseln vereinbaren. Mit der flexiblen Klausel kann der/die Arbeitgeber/in den Zeitraum des Tages, in dem die Arbeit verrichtet wird, abändern. Mit der elastischen Klausel kann der/die Arbeitgeber/in die Dauer der Arbeit verlängern, wobei er den/die Arbeitnehmer/in aber mindestens 2 Arbeitstage zuvor darüber benachrichtigt. Elastische Klauseln sind nur bei vertikalen oder gemischten Teilzeitverträgen zulässig.
 

Geringfügige Beschäftigung: Es handelt sich um geringfügige Gelegenheitsarbeiten (kleine außerordentliche Hausarbeiten, Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, kleine Gartenarbeiten, Nachhilfestunden, Mitarbeit bei ehrenamtlichen Organisationen), die von Personen verrichtet werden können, die in eigene von den Arbeitsämtern geführte Listen eingetragen sind (Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten, Rentner, Behinderte, Nicht-EU-Bürger). Die Gesamtentlohnung darf mit demselben Auftraggeber nicht höher als 5.000,00 Euro im Jahr sein. Die ArbeitgeberInnen erhalten Gutscheine, deren Nominalwert mit Dekret des Arbeitsministeriums festgelegt wird. Die ArbeitnehmerInnen lösen die Gutscheine bei eigens ermächtigten Agenturen ein. Vom Nominalwert der Gutscheine wird ein Betrag von 13% für die Sozialversicherung (NISF) und ein Betrag von 7% für INAIL abgezogen.

 


Falls Sie weitere Informationen über die atypischen Arbeitsverhältnisse haben möchten, besuchen Sie bitte die Homepage der Landesabteilung Arbeit oder des Arbeitsförderungsinstituts AFI/IPL.